Allgemeine Geschäftsbedingungen Stillschnecke e. U.

Stand: September 2019

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Stillschnecke e. U. und dem Käufer geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und der Verarbeitung von Stoffen (Lohnveredelung). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Stillschnecke e. U. nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Stillschnecke e. U. unverbindlich, auch wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stillschnecke e. U. in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.

2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise der Stillschnecke e. U. gelten ab Werk und schließen eine handelsübliche Verpackung ein, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Diese wird von der Stillschnecke e. U. in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Zahlungen haben in Übereinstimmung mit den auf der Rechnung vermerkten Bedingungen zu erfolgen.

(3) Bei Zahlungsverzug können bankübliche Zinsen berechnet werden. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Stillschnecke e. U. über den Betrag verfügen kann. Zahlungen sind in bar oder per Überweisung an die angegebene Bankverbindung durch zu führen. Scheck- oder Kreditzahlungen sind demzufolge nicht möglich.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Stillschnecke e. U. anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich Richtwerte. Die von der Stillschnecke e. U. angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die Angebotslegung oder Rechnungsstellung erfolgte. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

(2) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Stillschnecke e. U. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Stillschnecke e. U. berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

5 Gefahrübergang, Versand, Verpackung, Transportversicherung

(1) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl der Versandart und des Versandweges trifft der Käufer. Bestimmt er diese nicht ausdrücklich, so erfolgt die Auswahl durch die Stillschnecke e. U. nach wirtschaftlichen- und qualitativen Ermessen.

(2) Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige solche Schäden sofort schriftlich unter Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie der Stillschnecke e. U. anzuzeigen.

(3) Die Stillschnecke e. U. nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

(4) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Stillschnecke e. U. die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

6 Gewährleistung, Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Stillschnecke e. U. nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich zugegangen ist. Auf Verlangen der Stillschnecke e. U. ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Stillschnecke e. U. zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Stillschnecke e. U. die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Stillschnecke e. U. nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Stillschnecke e. U., kann der Käufer unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Stillschnecke e. U. aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Stillschnecke e. U. nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Stillschnecke e. U. bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen die Stillschnecke e. U. gehemmt.

7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der Stillschnecke e. U. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

(2) Die Stillschnecke e. U. haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit die Stillschnecke e. U. gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Stillschnecke e. U. bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Für nachweislich fehlerhafte Ware leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Für den Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung bzw. deren Unmöglichkeit bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Stillschnecke e. U.

(6) Soweit die Stillschnecke e. U. technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung der Stillschnecke e. U. wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Stillschnecke e. U. gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) im Eigentum der Stillschnecke e. U.

(2) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist die Stillschnecke e. U. berechtigt, den Kaufabschluß zu widerrufen und seine gelieferte Ware (Vorbehaltsware) mit einer 14-tägigen Frist ab schriftlicher Bekanntgabe, zurück zu fordern.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Käufer auf das Eigentum der Stillschnecke e. U. hinzuweisen und diese unverzüglich über den Zugriff zu unterrichten, damit die Stillschnecke e. U. ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Stillschnecke e. U. die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der Stillschnecke e. U. die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(6) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat die Stillschnecke e. U. nach vorheriger Setzung einer 14-tägigen Frist ab schriftlicher Bekanntgabe das Recht, die Herausgabe der Vorbehalts- bzw. Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder im Herausgabeverlangen noch in einer Pfändung bezüglich der Vorbehalts- bzw. Neuware liegt eine Rücktrittserklärung der Stillschnecke e. U., es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der Stillschnecke e. U. und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Stillschnecke e. U. und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz der Stillschnecke e. U. in Linz-Land. Die Stillschnecke e. U. ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem österreichisch geltenden Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.